SSK - Schwimmklub Sparta Konstanz

Schwimmklub Sparta Konstanz e.V.

seit 1951

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Home Regularien Beitragsordnung

Beitragsordnung des Schwimmklub Sparta Konstanz e.V.

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§ 1. Grundsatz

1. Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist § 11 der Vereinssatzung.
2. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Arten der Mit-gliedschaft, die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren.
3. Die Generalversammlung beschließt die Höhe und Art der Beiträge und Gebühren.
4. Die festgesetzten Beiträge und Gebühren werden zum 1. Januar des laufenden Jahres fällig.
5. Eine Änderung der Beitragsordnung räumt jedem Mitglied innerhalb von vier Wochen nach deren Bekanntgabe ein sofortiges Kündigungsrecht ein.
6. Die Generalversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 26.02.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
7. Die Beitragsordnung bleibt wirksam bis die Generalversammlung einen neuen Be-schluss fasst.
8. Die gültige Beitragsordnung wird auf der offiziellen Vereins-Homepage veröffentlicht. Neumitglieder erhalten diese und die Satzung mit dem Begrüßungsschreiben.

§ 2. Mitgliedsbeiträge

1. Dem Verein gehören an:
a) Jugendliche Mitglieder - bis 21 Jahre 90.- €
b) Azubis, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten bis 27 Jahre 90.- €
c) Erwachsene Mitglieder - über 21 Jahre 100.- €
d) Familienmitglieder mit max. 2 Erwachsenen nach c) und Familienangehörigen Mitgliedern nach a) und b) 200.- €
e) Passive Mitglieder (Fördermitglieder) 40.- €
f) Ehrenmitglieder frei
2. Die ermäßigten Beiträge nach 1.b) und 1.d) müssen beantragt und mit entsprechen-den Unterlagen begründet werden.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beiträge 1.b) und 1.d).
4. Auf Vorschlag des Gesamtvorstandes kann die Generalversammlung Personen, die sich um den Klub in besonderer Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Die Ernennung erfolgt durch die Generalversammlung und erfordert Drei-viertel der anwesenden Stimmen.
5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung in der Regel zum 2. Quartal eines jeden Jahres erhoben.
6. Im ersten Mitgliedsjahr ist der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen und wird im lau-fenden Kalenderjahr eingezogen.
7. Die Berechtigung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb haben alle Mitglieder der oben genannten Beitragsklassen, außer 1.e).
8. Die Berechtigung zur Teilnahme an Wettkämpfen haben alle Mitglieder mit gültiger DSV-Lizenz.

§ 3. Gebühren

1. Die Aufnahmegebühr von 30,- € wird einmalig und nur für das erste Mitglied einer Familie erhoben. Studenten sind hiervon befreit.
2. Die Wettkampfgebühr von 80,- €/Jahr wird von Mitgliedern erhoben, die im laufenden Jahr registriert oder lizenziert wurden. Bei Registrierung/Lizenzierung innerhalb des ersten Halbjahrs ist die volle, im zweiten Halbjahr die halbe Gebühr zu zahlen. Die Gebühr wird pro Person, aber nur einmal pro Familie erhoben. Die Wett-kampfgebühr wird im folgenden Jahr in Rechnung gestellt.

§ 4. Tätigkeitspunktesystem

1. Das System basiert auf vordefinierten Aktionen, welche mit Guthabenpunkten verbunden sind. Es müssen pro Kalenderjahr und Person die unter § 4.5 definierte Anzahl von Punkten pro Jahr erbracht werden.
2. Das Punktesystem gilt für die unter § 3.2 genannten Mitglieder.
3. Die Punkte können innerhalb von Familien kumuliert werden, ausschlaggebend dafür ist die gleich Bankverbindung.
4. Folgende Tätigkeiten werden berücksichtigt:
a) Kampfrichter je Abschnitt eines Wettkampfes 1 Punkt
b) Fahrdienst zum Wettkampf; je Tag aber ohne Übernachtung (Anreisen am Vorabend zählen nicht extra)
=> kurze Fahrten (siehe Fahrtkostenabrechnung) 1 Punkt
=> lange Fahrten (siehe Fahrtkostenabrechnung) 2 Punkte
c) Übernachtungen von Fahrern je Nacht bei Wettkämpfen 1 Punkt
d) Betreuer je WK-Tag (bei Bedarf durch den Trainer) 1 Punkt
e) Trainertätigkeit 2 Punkte
f) Vorstandstätigkeit (SSK) 10 Punkte
g) Vorstandstätigkeit im Förderverein des SSK 5 Punkte
h) Reinigung & Instandhaltungsarbeiten Vereinsheim 1 Punkt
i) Helfertätigkeiten (individuell in Absprache mit dem Vorstand) 1 Punkt
5. Es sind nach Gruppenzugehörigkeit folgende Punkte pro Kalenderjahr zu erbringen:
a) Rennmannschaft 1 (RM1 - 100%) 10 Punkte
b) Rennmannschaft 2 (RM2 - 60%) 6 Punkte
c) Fördergruppe 1 (FG1 - 80%) 8 Punkte
d) Fördergruppe 2 (FG2 - 40%) 4 Punkte
e) Wasserball (Senioren & Jugend - 50%) 5 Punkte

6. Die zu erbringenden Punkte werden (ähnlich § 3.2) halbjährlich berechnet.
7. Erbrachte Punkte, die über die zu erbringenden Punkte hinausgehen, werden als Guthaben mit jeweils 5.- € auf die Wettkampfgebühr angerechnet.
8. Bei Nichterreichen der erforderlichen Punkte ist pro Punkt eine Ersatzleistung von 20.- € zu zahlen. Diese wird im folgenden Jahr in Rechnung gestellt.
7. Die zu erbringenden Mindestpunktezahlen werden vom Gesamtvorstand vorgeschlagen.

Stand März 2012
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. März 2012 um 06:51 Uhr